Die Orientierungshilfe wurde auf der 129. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 11. bis 13. November 2020 beschlossen. "Die vorliegende Orientierungshilfe greift ... im dritten Kapitel 'Träger von Kindertageseinrichtungen' grundlegende Aspekte bezüglich der Verantwortungsbereiche und Organisationsformen von Trägern auf. Im vierten Kapitel 'Trägerhandeln und Trägeranforderungen' werden darauf aufbauend die Anforderungen beschrieben, vor denen Träger in Zusammenhang mit Betriebserlaubnisverfahren stehen. Hierbei werden insbesondere die Meldepflichten, die Sicherstellung geeigneter Verfahren für Beteiligung und Möglichkeiten von Beschwerden sowie die Mitwirkungspflichten in den Blick genommen. Anschließend werden im fünften Kapitel 'Trägerkompetenz und Qualitätskriterien für das Trägerhandeln' die Kriterien der Trägerzuverlässigkeit und wesentliche notwendige Kompetenzen von Trägern in ihrer rechtlichen Einordnung und in ihrer Entwicklung dargestellt."

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