Berlin – Gesetzlich Versicherte können sich voraussichtlich ab Sommer 2024 bei einem Aortenaneurysma (Ausbuchtung der Schlagader) eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen. Voraussetzung ist, dass bei ihnen ein entsprechendes Aortenaneurysma diagnostiziert worden... [weiter lesen]
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