Wer seinen Nachlass regelt, um sein Kapitalvermögen möglichst steuerschonend zu vererben, der sorgt sich um seine Kapitaleinkünfte. Demzufolge, so dachte ein Steuerzahler aus dem Saarland, müssten die Notarkosten für das Testament ja steuerlich absetzbar sein, denn sie sind ja im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften entstanden. [mehr]


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