16.05.2011 - 17.05.2011, Berlin: Ein 13-jähriges Mädchen wird gegen den Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Jugendamtes von den Eltern nach Marokko gebracht. Wie kann / soll das Jugendamt reagieren? Ein 15 Jahre alter Junge aus Bulgarien, der ohne Eltern in Deutschland lebt, wird in Obhut genommen. Wer ist handlungsberechtigt und -verpflichtet? Eine Deutsche kehrt nach der Trennung vom Vater ihres gemeinsamen Kindes mit dem drei Jahre alten Sohn aus der Dominikanischen Republik zurück. Sorgerecht und Zuständigkeiten sind zu klären.Mit diesen und vergleichbaren Fragen beschäftigt der Internationale Sozialdienst sich seit vielen Jahren. Immer wieder werden Fragen nach Zuständigkeiten, anzuwendendem Recht und danach, ob eine deutsche Entscheidung im Ausland oder eine ausländische Entscheidung in Deutschland überhaupt durchsetzbar ist, an ihn herangetragen.Neue Antworten auf diese Fragen gibt das, nun auch für Deutschland in Kraft getretene, Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ), das das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) ablöst. Es weist neue Wege, wie mit solchen Konstellationen umgegangen werden kann. Diese werden während der Fachveranstaltung anhand von Fällen herausgearbeitet und vorgestellt. Dabei werden auch die Unterschiede zu anderen vorhandenen Instrumenten wie dem Haager Kindesentführungsabkommen und der EU-Verordnung Brüssel IIa deutlich werden. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist unter der URL https://www.deutscher-verein.de/03-e...t-registration online möglich. Anmeldeschluss ist der 14.03.2011.

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