Leipzig – Contergan-Geschädigte haben bis Ende 2012 keinen Anspruch auf rückwirkend höhere Leistungen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. (Az: 10 C 1.14), Der Kläger kam 1961 mit Fehlbildungen an allen vier Gliedmaßen ...
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