Keine rückwirkende Leistungsverbesserung für Conterganopfer
Leipzig – Contergan-Geschädigte haben bis Ende 2012 keinen Anspruch auf rückwirkend höhere Leistungen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. (Az: 10 C 1.14), Der Kläger kam 1961 mit Fehlbildungen an allen vier Gliedmaßen ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.