Karlsruhe – Auch wenn es um grundlegende Fragen des Embryonenschutzes geht, kann ein ohnehin ausgelaufenes Patent nicht mehr rückwirkend für nichtig erklärt werden. Dafür besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr, wie gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe... [weiter lesen]
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