Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht äußert sich bis auf Weiteres nicht zur Frage, ob die weitreichenden Coronamaßnahmen in der Anfangszeit der Pandemie eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten. Die Verfassungsrichter in Thüringen hatten dazu eine Entscheidung... [weiter lesen]
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