Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf dieser Seite das Gute-KiTa-Gesetz vor. Es wurde am 19.09.2018 vom Bundeskabinett beschlossen und soll Anfang 2019 in Kraft treten.Der Bund investiert mit dem Gute-KiTa-Gesetz insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022. Die Länder entscheiden dabei selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen – von einem guten Betreuungsschlüssel, über kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge.Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sollen Kita-Plätze künftig beitragsfrei sein.

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