München – Eine Fettabsaugung kann unter Umständen von der Steuer absetzbar sein. Dies gilt jedenfalls im Falle einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) und ab dem Jahr 2016, wie der Bundesfinanzhof mitteilte (Az.: VI R 39/20). Damals wurden die Kosten für diese... [weiter lesen]
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