München – Eine Fettabsaugung kann unter Umständen von der Steuer absetzbar sein. Dies gilt jedenfalls im Falle einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) und ab dem Jahr 2016, wie der Bundesfinanzhof mitteilte (Az.: VI R 39/20). Damals wurden die Kosten für diese... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.