Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich im Zusammenhang mit Blutspenden von Homosexuellen wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre verurteilt. Sensible Daten dürften nicht länger gespeichert werden als nötig, betonte das Gericht heute... [weiter lesen]

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