Bund und Länder haben sich geeinigt: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Damit hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Weg für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter frei gemacht. Um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter noch in dieser Wahlperiode zum Erfolg zu führen, hat der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten noch einmal deutlich erhöht. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. € pro Jahr.
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