Karlsruhe – Ein Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden. Die Angabe könne die Risiken des Produkts verharmlosen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Mit dem Urteil entschied er einen langen Rechtsstreit zwischen der Zentrale... [weiter lesen]

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