Karlsruhe – Eine Mund- und Rachenspülung durfte in Pandemiezeiten nicht als „Coronaprophylaxe“ oder mit ähnlichen Hinweisen beworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem heute veröffentlichten Urteil festgestellt und der Klage von... [weiter lesen]

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