Erfurt – Coronaprämien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Eine freiwillige Coronasonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten überweisen, sei eine Erschwerniszulage und damit geschützt, urteilte das höchste deutschen... [weiter lesen]
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