Berlin/Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerde gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als „unzulässig verworfen“ und gleichzeitig eine Tür zur Prüfung der demokratischen Legitimation des Gremiums offen gehalten. Dies geht ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






