Bundesverfassungsgericht hält Tür zur Prüfung der GBA-Legitimität offen
Berlin/Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerde gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als „unzulässig verworfen“ und gleichzeitig eine Tür zur Prüfung der demokratischen Legitimation des Gremiums offen gehalten. Dies geht ...
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