Kassel – Richter des Bundessozialgerichtes (BSG) haben die Befugnisse der Vorstände von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) mit einem aktuellen Urteil (Az: B 6 KA 48/12 R) gestärkt. Demnach darf die ...

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