Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen gestärkt, die sich ihre Versorgung selbst organisieren. Bei einer Betreuung rund um die Uhr muss im Rahmen dieses sogenannten Arbeitgebermodells die ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.