Kassel – Schielende Kinder, die gleichzeitig eine starke Sehschwäche haben, können von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegebenenfalls Brillengläser mit hoher Brechkraft beanspruchen. Denn dies kann medizinisch erforderlich sein, wie heute das Bundessozialgericht... [weiter lesen]

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