Bundessozialgericht hilft schielenden Kindern mit starker Sehschwäche
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/119685-640-0 Kassel – Schielende Kinder, die gleichzeitig eine starke Sehschwäche haben, können von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegebenenfalls Brillengläser mit hoher Brechkraft beanspruchen. Denn dies kann medizinisch erforderlich sein, wie heute das Bundessozialgericht... [weiter lesen]
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