Das Bundeskinderschutzgesetz baut auf den beiden Säulen Prävention und Intervention auf. Es stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen der Kinder engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Es ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
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