Am 16. März 2011 hat das Bundeskabinett das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Kernpunkte sind die Stärkung von Familien durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke insbesondere in den ersten Lebensjahren der Kinder, die neue Bundesinitiative Familienhebammen sowie verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.

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