München – Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht heute einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt... [weiter lesen]
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