Karlsruhe – Der vor fünf Jahren eingeführte Strafrechtsparagraf 217 zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden heute die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe. Sie...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks
Karlsruhe – Der vor fünf Jahren eingeführte Strafrechtsparagraf 217 zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden heute die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe. Sie...





