Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat Coronaregeln zur Schließung von Geschäften am Anfang der Pandemie bestätigt. Dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche im Frühjahr 2020 nicht öffnen durften, sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in... [weiter lesen]

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