Berlin – Ärzte, die ihren Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ausstellen, müssen dabei keine Details angeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies... [weiter lesen]

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