Berlin – Ärzte müssen Patienten noch keine Atteste über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis auf eine vorrangige SARS-CoV-2-Impfung ausstellen, da nach Weihnachten zunächst mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams begonnen... [weiter lesen]
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