Dresden – Die Ablehnung einer Coronaschutzimpfung durch Ärzte kann nach Darstellung der Sächsischen Landesärztekammer als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Aktuell würden sich Hinweise mehren, dass Ärztinnen und Ärzte Impfungen... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






