"Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe." (Zitat auf der Webseite der AWO)"Der Artikel stellt schwerpunktbildend die Vielfalt verbandlicher, parlamentarischer und gesetzgeberischer Bemühungen, Initiativen und Entscheidungen dar, die zu dieser Innovation führten. Er versucht abzuwägen und einzuschätzen, welche Bedeutung der neue § 13a SGB VIII 'Schulsozialarbeit' für die Kinder- und Jugendhilfe dem Grunde nach haben könnte." (Zitat aus dem Artikel von Eckert/ Bassarak)

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