Berlin – Ab dem 1. Februar gibt es eine Änderung bei der Zuzahlungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte bei Arzneimitteln. Bislang galt, dass Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede... [weiter lesen]
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