Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zugestimmt, eine zusätzliche Untersuchung für Kinder im Alter von 3 Jahren – die sog. U7a – in das Kinderuntersuchungsprogramm aufzunehmen. Die Änderung trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Die U7a-Untersuchung zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat schließt eine Lücke im bisherigen Programm. Die U7 findet im 21. bis 24. Lebensmonat, die U8-Untersuchung nun im 46. bis 48. Lebensmonat statt. Mit der neuen Kinderuntersuchung besteht das Früherkennungsprogramm aus insgesamt 10 Untersuchungen für Kinder bis 6 Jahren und einer Untersuchung für Jugendliche. Der Beitrag listet alle Untersuchungen auf.

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