Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.02.2012 wurde die „insoweit erfahrene Fachkraft“ gesetzlich weiter spezifiziert (gem. § 8a SGB VIII) müssen alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Gefährdungseinschätzung bei einer Kindeswohlgefährdung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen. Alle weiteren Personen, welche beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben gem. § 8b SGB VIII und § 4 KKG bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahren Fachkraft“. Kinderschutzfachkräfte/ insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a SGB VIII sollen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und über Kenntnisse zu den rechtlichen Handlungsgrundlagen verfügen. Sie sollen Erfahrung im Bereich Risikoeinschätzung und Gesprächsführung besitzen und die Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Kinderschutz kennen. Durch die Vertiefung von Fachwissen im Bereich Kinderschutz (rechtliche Grundlagen, medizinischer Aspekt und pädagogisches Handeln) und die fallbezogene Gruppenarbeit erhalten die teilnehmenden Personen Handlungssicherheit für Ihre Tätigkeit als Kinderschuztfachkraft/ insoweit erfahrene Fachkraft. Zielgruppe Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die eine beratende oder koordinierende Funktion im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII wahrnehmen oder sich dafür qualifizieren möchten eine pädagogische Ausbildung und eine mind. dreijährige Berufserfahrung Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz

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