Berlin – Ärzte mit einer von 16 Facharzt- sowie Schwerpunktbezeichnungen oder einer von fünf Zusatzbezeichnungen dürfen künftig Cannabisprodukte verordnen, ohne dass die entsprechende Krankenkasse die Verordnung für ihren Patienten genehmigen muss. Es entfällt also der... [weiter lesen]
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