Bonn – Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) schlägt ein neues Kostenausgleichsverfahren vor, dass nicht erwünschte Anreizeffekte des Risikopools bei sogenannten Pay-for-Performance-Verträgen (P4P-Verträge) verhindern soll. Der Risikopool ergänzt den... [weiter lesen]

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