Bonn – Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) schlägt ein neues Kostenausgleichsverfahren vor, dass nicht erwünschte Anreizeffekte des Risikopools bei sogenannten Pay-for-Performance-Verträgen (P4P-Verträge) verhindern soll. Der Risikopool ergänzt den... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






