Karlsruhe ? Die generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten in ihrer jetzigen Form ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) heute entschieden (AZ: 1 BvR 256/08). Danach müssen alle bislang gespeicherten Daten umgehend ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






