Hamm – Für Gesichtsbehandlungen durch das Spritzen von Hyaluronsäure darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm bewertete solche Fillerbehandlungen als medizinisch nicht... [weiter lesen]
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