Kevelaer – Mit dem MDK-Reformgesetz hat die scheidende Bundesregierung unter anderem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen novelliert. Künftig müssen die Krankenhäuser im Rahmen von Strukturprüfungen nachweisen, dass sie die Vorgaben aus dem Operationen- und... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






