Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Regeln für Fristen, in denen Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, für unwirksam erklärt (Az. 6 S 2249/22). Zu den Urteilsgründen äußerte sich das höchste Verwaltungsgericht des Landes mit Sitz in... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






