Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Regeln für Fristen, in denen Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, für unwirksam erklärt (Az. 6 S 2249/22). Zu den Urteilsgründen äußerte sich das höchste Verwaltungsgericht des Landes mit Sitz in... [weiter lesen]

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