Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte in der neuen Coronaimpfverordnung klarstellen, dass die vorgesehene Einbeziehung der beauftragten Arztpraxen lediglich eine kurzfristige Übergangslösung darstellt. Das regt die... [weiter lesen]
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Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte in der neuen Coronaimpfverordnung klarstellen, dass die vorgesehene Einbeziehung der beauftragten Arztpraxen lediglich eine kurzfristige Übergangslösung darstellt. Das regt die... 





