Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) könnte eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Teile der Krankenhausreform einlegen. Möglich ist auch eine Klage vor einem deutschen Gericht. Ein von der KBV beauftragtes Gutachten der Anwaltskanzlei Gleiss... [weiter lesen]

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