Seit 2005 ist es bei neuen Lebensversicherungsverträgen nicht mehr erforderlich, dass eine Mindestsumme für den Fall des Todes vereinbart wird. So gibt es beispielsweise Verträge, bei denen im Todesfall nur ein Prozent über dem zu diesem Zeitpunkt angesammelten Vermögen ausgezahlt wird. [mehr]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.