Kassel ? Arbeitnehmer behalten auch dann ihren Sozialversicherungsschutz als ?Beschäftigte?, wenn sie in Wirklichkeit nicht arbeiten. Das gilt bei einer Freistellung ebenso wie bei Sonderfällen der Altersteilzeit, urteilte am Mittwoch das ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.