Berlin – Die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), die dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 extrabudgetär vergütet. Das hat der... [weiter lesen]
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Berlin – Die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), die dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 extrabudgetär vergütet. Das hat der... 





