Laut Koalitionsvertrag soll ab 2013 ein sogenanntes “Betreuungsgeld“ eingeführt werden. Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind vollständig zuhause betreuenund keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen, sollen monatlich einen Betrag vom Staat (150,-) erhalten. Über diese familienpolitische Maßnahme wurde heftig imHinblick auf seine familien- und gleichstellungspolitischen Implikationen diskutiert. Um einen Beitrag zur juristischen und verfassungsrechtlichenDimension der potentiellen Einführung eines “Betreuungsgeldes“ zu leisten, hat die Friedrich-Ebert-Stiftung ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. DieVerfassungsrechtlerin Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms hat sich mitdem familienpolitischen Instrument “Betreuungsgeld“ befasst und untersucht, wie es sich mit anderen (verfassungs-)rechtlichen Grundsätzen verträgt.
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