Darmstadt – Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht nach einem Urteil heute in Darmstadt mit (Az. L 1 KR 405/20). Der Anspruch der Krankenbehandlung umfasse zwar grundsätzlich... [weiter lesen]

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