Mainz – Hat ein Kind in Rheinland-Pfalz keine Immunität gegen die Masern, hat es auch keinen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Dem Rechtsanspruch auf einen Platz stehe ohne einen Masernschutz ein gesetzliches Betreuungsverbot entgegen, teilte das Verwaltungsgericht Mainz... [weiter lesen]

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