Karlsruhe/Düsseldorf – Ärzte müssen keine GEMA-Gebühren bezahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen sei im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






