Celle/Bremen – Eine Körpergröße von knapp 1,50 Meter ist keine Krankheit. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im Streit zwischen einer jungen Frau und ihrer Krankenkasse entschieden (Az.: L 16 KR 183/21). Man habe sich auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 Metern nicht als... [weiter lesen]
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