Bonn/Leipzig – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einem Urintest, der Auskunft darüber gibt, ob eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person leicht oder schwer an COVID-19 erkranken wird, eine befristete Sonderzulassung bis... [weiter lesen]
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Bonn/Leipzig – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einem Urintest, der Auskunft darüber gibt, ob eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person leicht oder schwer an COVID-19 erkranken wird, eine befristete Sonderzulassung bis... 





